Nein. Bedingung für eine Förderung ist, dass nach § 3 Nr. 26 EStG die steuerbefreite Pauschale von 2 400 € für Einnahmen aus betreuenden Tätigkeiten inklusive des Stipendiums im betreffenden Kalenderjahr nicht überschritten wird. Damit ist das Stipendium auch für Sie steuerfrei.