Bewerbungsbedingungen

Wir fördern Studierende, die den Idealismus und den Enthusiasmus mitbringen, durch ihre Besuche in sozialen Einrichtungen der Vereinsamung vieler alter Menschen in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, ihnen neue Perspektiven und Kontakte zu eröffnen und somit ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinschaft zu stärken. Diese wollen wir mit unserem Dialog-Stipendium fördern.

Weitere Bedingungen:

  • Sie sind an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder Universität immatrikuliert,

  • Sie können bestätigen, dass Sie im Kalenderjahr des Auszahlungszeitpunktes die steuerbefreite Pauschale von 3.000 € für Einnahmen aus betreuenden Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG* inklusive des Stipendiums nicht überschreiten werden,

  • Sie können auf ältere Menschen zugehen und

  • Sie möchten einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Senioren leisten.

* Der § 3 Nr. 26 EStG, auch „Übungsleiterpauschale“ genannt, bezieht sich auf nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten. Das Studium gilt hier als Hauptberuf. Die anderen Kriterien werden durch das Stipendium erfüllt. Aus steuerlichen Gründen ist es für uns notwendig, dass das Stipendium in diese Pauschale mit einberechnet wird. Eventuell haben Sie ja noch weitere Nebentätigkeiten, bei denen Sie von dieser Regelung profitieren können.

Bewerbungsunterlagen

Online-Bewerbungsformular

Fristen

Die Fristen für das Solidaris Dialog-Stipendium:

Bewerbungsfrist

Sommersemester: 15.04.2024
Wintersemester: 15.10.2024

Bis zur o.g. Frist bewerben Sie sich bitte bei uns mit einer Idee, wo und wie Sie einen Beitrag im Bereich der Altenhilfe leisten möchten. Dazu senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an uns.

Wir informieren Sie schnellstmöglich, ob Sie zu den Auswahlgesprächen, die derzeit online stattfinden, eingeladen sind. Die Auswahlgepräche finden Ende April und Ende Oktober statt. Auch hier erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Bescheid.

Überweisung des Stipendiums

Sommersemester: 10.05.2024
Wintersemester: 10.11.2024

Nach unserer definitiven Zusage haben Sie bei freier Einteilung vier Monate Zeit, die geforderte Stundenzahl (derzeit 40) in der Altenpflege abzuleisten. Die finanzielle Förderung wird zu Beginn des Stipendiums von uns ausbezahlt (derzeit 600 EUR).
Achtung: Bei den geleisteten Stunden darf es sich nicht um anderweitig vergütete Dienste oder Pflichtpraktika handeln.

Abgabe des Erfahrungsberichts, des Bestätigungsformulars der Einrichtung sowie des Verlängerungsantrags

Wintersemester: 15.04.2024
Sommersemester: 15.10.2024

Wir bitten bis zu o.g. Terminen um einen kurzen Erfahrungsbericht (2-3 Seiten) über die geleistete Arbeit und Ihre Erfahrungen, ein von der betroffenen Institution ausgefülltes Bestätigungsformular sowie, wenn Sie das Stipendium fortsetzen möchten, einen ausgefüllten Verlängerungsantrag.

Das Bestätigungsformular für die Institution finden Sie hier.

Online-Semesterabschluss-Formular