Suchen Sie sich eine Einrichtung in Ihrer Nähe aus, schauen Sie mal vorbei und sprechen Sie mit den Betreuern besonders über Ihre möglichen Tätigkeiten. Wichtig ist, dass Sie sich dort wohlfühlen.
Sie können uns auch gerne kontaktieren, wenn wir Ihnen bei der Suche behilflich sein können.
Nein. Bedingung für eine Förderung ist, dass nach § 3 Nr. 26 EStG die steuerbefreite Pauschale von 2 400 € für Einnahmen aus betreuenden Tätigkeiten inklusive des Stipendiums im betreffenden Kalenderjahr nicht überschritten wird. Damit ist das Stipendium auch für Sie steuerfrei.
Das ist nicht notwendig, wenn uns diese bereits von vergangenen Semestern vorliegen. In diesem Fall reichen uns ein Verlängerungsantrag und der Zahlungsnachweis.
Die finanzielle Förderung beträgt derzeit 400 Euro pro Semester.
Aufgrund zu erwartender steuerrechtlicher Komplikationen planen wir das nicht.